Kurzkonzept der Kita Sonnenschein


Kurzkonzept der Kita Sonnenschein - Die Kita stellt sich vor

Standort:

Unsere Kita befindet sich zentral in Werneuchen, in der Nähe der Stadt Bernau und nicht weit von Berlin, hinter dem alten Schloss Werneuchens und doch fernab von Trubel und Straßenlärm, eingebettet in viel grüner Natur. Träger unserer kommunalen Einrichtung ist die Stadt Werneuchen.

Unsere tägliche Öffnungszeit: 6:00 – 18:00 Uhr.

 

Schließzeiten:

Der Träger entscheidet über Schließzeiten aller kommunalen Einrichtungen. Er informiert den Kitaausschuß. Alle Schließzeiten werden den Personensorgeberechtigten rechtzeitig vorher durch Aushang und Information auf der Website der Stadt Werneuchen bekannt gegeben. Des Weiteren informiert er über Notbetreuungsangebote.

 

Über uns:

Der Träger und die Fachämter des Landkreis Barnim überprüfen in regelmäßigen Abständen unsere Einrichtung, hinsichtlich Unfall-, Arbeits-, Hygiene- und Brandschutz, sowie der pädagogischen und organisatorischen Rahmenbedingungen (Kitagesetz des Land Brandenburg). Unsere Einrichtung verfügt zur Zeit über eine Kapazität zur Aufnahme von bis zu 140 Kinder. Bei uns werden Kinder im Alter von 8 Wochen bis zum Schuleintritt von ausgebildeten staatlich anerkannten Erzieher/innen betreut, gebildet und erzogen. Wir arbeiten nach dem Brandenburger Kitagesetz und dem Brandenburger Bildungsprogramm und nutzen für unsere pädagogische Beobachtungs- und Entwicklungsdokumentation die Arbeitspapiere der Bildungsinitiative Barnim.

 

Unser technisches Personal sorgt dafür, dass unsere Kinder zu unterschiedlichen Zeiten, aufgrund des Alters, ihre Mahlzeiten einnehmen können und dass es in unserem Haus stets sauber ist. Unser Hausmeister kümmert sich darum, dass defektes Spielzeug, Spielgeräte, verschiedenste Materialien und Gegenstände repariert oder erneuert werden und unser Garten sauber und ordentlich aussieht. Unsere Kindereinrichtung unterteilt sich in zwei Bereiche, den Kleinkindbereich (Krippe) und den Elementarbereich (Kindergarten). Unsere Kleinsten im Krippenbereich bekommen noch viel Nestwärme. Sie essen, spielen und lernen noch in ihren Bereichen gemeinsam mit den Erziehern/innen.

 

Im Elementarbereich gibt es neben den Gruppenraum-Bereichen noch eine Kinderküche und einen  Bewegungsraum. Kindergartenkinder können sich in unserer Kita während der Spielzeit frei bewegen und selbst entscheiden, in welchem Bereich sie spielen und sich bilden möchten. Unsere Kinder erhalten von den Erziehern/ innen die Unterstützung, die sie für das spielerische Lernen benötigen.

Für jeden Raum gibt es mit Kindern gemeinsam vereinbarte Regeln, die wir unbedingt einhalten müssen, damit nicht alles „drunter und drüber“ geht.

 

Angebote

Es gibt Spiel- und Bildungsangebote. In der Zeit von 09:00 Uhr – 10:00 Uhr finden unsere Bildungsangebote und Projekte statt. Unsere Kinder sollten daher um 9:00 Uhr in der Kita sein, um an den geplanten pädagogischen Bildungsangeboten teilnehmen zu können.

Danach treffen wir uns wieder zum gemeinsamen Spiel im Garten oder in den Räumen. Unsere Einrichtung legt großen Wert auf die Gesundheit und das Gemeinwohl unserer uns anvertrauten Kinder. Zur Einrichtung gehört ein schöner großer Spielplatz, der den Kindern Raum bietet, sich im Freien aktiv zu bewegen und so richtig auszutoben, als auch sich zurückziehen.

 

Wie ist die Elternarbeit/Familienbildung bei uns organisiert?

An unseren Informationswänden in den Foyers und vor den Kinderräumen können sich unsere Eltern und Besucher über aktuelle Planungen, Neuigkeiten, Schließzeiten, Unterstützungsmöglichkeiten u. a. wichtige Themen informieren.

Wichtiger Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit sind vor allem Elterngespräche/Entwicklungsgespräche, thematische Elternabende, Elternvertreterbesprechungen, Beratungen des Kitaausschusses und enge Zusammenarbeit mit den Elternvertreter/innen des Elternbeirates/(Kita - Landkreis Barnim), Unterstützung von Eltern zu geplanten Fahrten, Festen u.a. Projekten.

Der Kitaausschuß setzt sich in unserer Einrichtung wie folgt zusammen:

  • 2 Trägervertreter/innen
  • 2 Elternvertreter/innen
  • 2 Erzieher/innen – Vertreter/innen

Der Kitaelternbeirat setzt sich aus 1 bis 2 gewählten Elternvertretern unserer Einrichtung zusammen.

 

Höhepunkte/Feste/Feiern

Gemeinsam mit unseren Kindern gestalten wir viele gemeinsame Höhepunkte. Hier einige Beispiele: Herbstfest, Weihnachtsfest, Osterfest, Projektarbeit, Familienfest, Feriengestaltung an jedem Mittwoch, Teilnahme der Kita an öffentlichen Veranstaltungen, Teilnahme der Kita an kleinen Auftritten.

Alle detaillierten Termine finden Sie auch in unserem Jahreskalender auf der Homepage unserer Kita.

 

Ein bewegter Tag in der Kita Sonnenschein:

In der Zeit Von 6:00 Uhr - 8:00 Uhr spielen wir in den Räumen oder im Garten. Danach von 8:00 Uhr - 8:30 Uhr frühstücken wir gemütlich. Anschließend von 8:30 Uhr – 9:00 / 9:30 Uhr treffen wir uns zum Spiel in unseren Gruppen- oder Funktionsräumen oder im Freien. Ab 9:00 Uhr finden für unsere Kinder pädagogische Bildungsangebote statt. Wir bieten unseren Kindern Angebote in den 6 Bildungsbereichen „Körper, Bewegung und Gesundheit“, „Soziale und kulturelle Umwelt“, „Kommunikation – Sprache, Schriftkultur und Medien“, „Bildnerisches Gestalten“, „Musik“, „Mathematische und naturwissenschaftliche Grunderfahrungen“. Danach geht es wenn möglich raus an die frische Luft. Entweder wir spielen im Garten oder wir unternehmen einen Spaziergang.

Manchmal, wenn es das Wetter nicht so gut mit uns meint, spielen wir vergnügt auch gern mal im Haus. Von 11:00 – 11:45 Uhr gibt es Mittagessen. Dabei speisen wir in jeweils unterschiedlichen Zeiten, um eine harmonische Atmosphäre beim Essen zu schaffen und das Alter der Kinder zu berücksichtigen. Im Anschluss von 12:00 Uhr – 14:00 Uhr ist Mittagsruhe in unserem Haus. Wir schlafen oder ruhen uns etwas aus, denn Entspannung ist nach einem aufregenden Alltag in der Kita für alle Kinder wichtig und notwendig. Durch verschiedene Zeiten beim Mittagessen, sorgen wir bereits dafür, dass unsere Jüngsten mehr schlafen und ausruhen können als unsere Älteren. Aufgabe von Erzieher/innen ist es, auf die Bedürfnisse von Kindern einzugehen. Eltern, die eine Schlaf – und Mittagsruhephase für ihr Kind ablehnen, empfehlen wir, nach einer geeigneten Kita mit entsprechendem Konzept zu suchen. Die Schlaf– und Mittagsruhezeit wird in jeder Gruppe (z. B. Bedürfnisse/Gruppenzusammensetzung/Alter und Personalanwesenheit) unterschiedlich gestaltet. Gegen 14:15/14:30 Uhr trinken wir Kaffee. Anschließend treffen wir uns wieder zum gemeinsamen Spiel im Freien oder in unseren Räumen.

 

Verhalten im Krankheitsfall

Nach dem Infektionsschutzgesetz haben Kinder ein Recht auf Erhalt ihrer Gesundheit und der Genesung im Krankheitsfall. Kranke Kinder brauchen Zeit für Genesung und benötigen dafür Fürsorge, Pflege und Ruhe zu Hause.

 

Wann darf ein Kind die Einrichtung nicht besuchen?

Erkrankte Kinder, die folgende aufgeführte Symptome wie:

  • Durchfall und/oder Erbrechen
  • erhöhte Temperatur/Fieber über 38°C
  • auffälliger, nicht juckender Hautausschlag und/oder Bläschenbildung am Körper und/oder im Mund
  • entzündete, verklebte bis eitrige Augen
  • eine auffällige schlechte Allgemeinverfassung, die der Abklärung bedarf

aufweisen, sind nach Informieren der Personensorgeberechtigten schnellstmöglich zur ärztlichen Abklärung aus der Einrichtung abzuholen.

 

Die pädagogischen Mitarbeiter/innen kennen die jeweils aktuelle Haussituation und das Geschehen in den Gruppen in Hinsicht gehäuft auftretender Erkrankungen, bis hin meldepflichtiger Infektionskrankheiten und haben ein entsprechend verantwortungsvolles und aufmerksames Augenmerk auf die ihnen anvertrauten Kinder.

 

Ab wann darf ein Kind die Einrichtung wieder besuchen?

In unseren, mit dem Träger Stadt Werneuchen, getroffenen Regelungen, müssen Kinder mit  Krankheitssymptomen, sofern keine ärztliche Abklärung notwendig ist, 48 Stunden symptomfrei sein, bevor sie die Einrichtung wieder besuchen können. Bei Infektionskrankheiten laut Infektionsschutzgesetz § 34 muss ein ärztliches Attest bei Wiederaufnahme in der Einrichtung vorgelegt werden. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf den zwischen der Stadt Werneuchen und den Personensorgeberechtigten geschlossenen Betreuungsvertrag, Punkt 3.!

 

Kinder mit Beeinträchtigungen – Integration und Inklusion

„Wenn Integration so natürlich ist, dass sie nicht auffällt, ist sie gelungen!“

Wir sind der Ansicht, dass für uns, als Teil der Gesellschaft die Aufgabe steht, dass Miteinander mit Menschen, die in ihren Wesensäußerungen und Fähigkeiten beeinträchtigt sind, zu leben und zu gestalten.

Wir möchten einzelne Kinder aufnehmen und sie adäquat fördern, wenn die Familie unsere Hilfe wünscht und zur Mitwirkung bereit ist. Die Voraussetzung für eine gelungene Integration in die Kindergruppe bedarf

zusätzlicher Ausstattung, wie z. B. personelle, räumliche u.a. Bedingungen.

Die Förderungsmaßnahmen eines Kindes werden in einem Aufnahme- bzw. Feststellungsverfahren geklärt, wie z. B. die Qualifikation der Erzieherin/des Erziehers, die rechtlichen Grundlagen/Festlegungen - nach SGB, KJHG, Kitagesetz, Betriebserlaubnis, u. a. Förderrichtlinien.

Für eine gute Entwicklung des Kindes müssen diese Gesetzlichkeiten beachtet, geplant, gut vorbereitet, eingehalten und durchgesetzt werden. Eine enge partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Personensorgeberechtigten, dem Jugendamt ggf. Intergrationsamt, Ärzten, Therapeuten und Einzelfallhelfern sowie die gezielte Beobachtung von Fachkräften und die daraus resultierenden Förderpläne für das Kind, sind Voraussetzung für die optimale Entwicklung des Kindes. Der Träger der Kita wird verpflichtend mit einbezogen, da er für das entsprechende Personal zu sorgen hat. Kinder, denen die Einzelfallhilfe zusteht, können von der Kita nur in dem Rahmen betreut werden, wie auch der Einzelfallhelfer vor Ort ist.

 

Der Umgang bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung/Kinderschutz und die Gewährleistung des Kinderschutzes in unserer Einrichtung

Der Träger der Stadt Werneuchen hat mit seinen kommunalen Einrichtungen gemeinsam einen Leitfaden zum Kinderschutz erarbeitet nachdem entsprechend gehandelt wird. Der Leitfaden befindet sich im Anhang der Konzeption.

 

Kooperation mit der Grundschule „Am Rosenpark“ und dem Hort Werneuchen:

Unsere Kita, der Hort Werneuchen und die Grundschule „Am Rosenpark“ Werneuchen verfügen über einen gemeinsamen Kooperationsvertrag der Zusammenarbeit und stehen stetig in engem Austausch. So gelingt es uns gemeinsam unsere Kinder gut auf die Schule und den Hort vorzubereiten und geeignete Übergänge zu schaffen.

 

Leitungssprechstunde

Montags von 14:30 Uhr bis 16:00/16:30 Uhr oder nach Vereinbarung

Spätere Termine können zu jeder Zeit gemeinsam vereinbart werden.

Aus besonderen dienstlichen oder organisatorischen Gründen, ggf. aufgrund gesetzlicher Arbeitsschutz,- und Gesundheitsschutzauflagen, kann es kurzfristig zu Veränderungen kommen.

 

Kontakt:

Homepage: www.kita-sonnenschein.info

E-Mail: kita-sonnenschein@werneuchen.de

Telefon: 033398 - 90428

(Ein AB ist im Anschluss für Nachrichten geschaltet)