Elternbeitragsentlastung 2023 - 2024 im Rahmen des Brandenburg-Pakets

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kita-Elternvertretungen,
sicher haben Sie der Presse bereits entnommen, dass der Landtag vor dem Hintergrund der derzeitigen Energiekrise und den damit verbundenen gestiegenen Lebenshaltungskosten beschlossen hat, alle Familien mit niedrigeren Einkommen im Rahmen des Brandenburg-Pakets durch eine Ausweitung der Elternbeitragsfreiheit
und eine Begrenzung der Höchstbeiträge für die Kindertagesbetreuung sehr direkt und möglichst zeitnah zu entlasten.


Mit diesem Schreiben möchte ich Sie über die zentralen Punkte der „Elternbeitragsentlastung 2023 / 2024" informieren. Angesichts der vielen Details, die u. a. die Ermittlung der Höhe des maßgeblichen Elterneinkommens betreffen oder die Durchführung der Vergleichsbetrachtungen Ihres bisherigen Elternbeitrages mit den neuen Höchstbeitragsgrenzen betreffen, möchte ich Sie bereits an dieser Stelle auch auf den Internetauftritt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) zur Kita-Elternbeitragsentlastung hinweisen.
Dort finden Sie in Form von sogenannten Frequently Asked Questions (FAQ), sprich häufig gestellter Fragen, zusätzliche Informationen.

 

Diese FAQ werden wir in den nächsten Wochen und Monaten erweitern und ergänzen, soweit dies notwendig
wird. Im Internet werden Sie zudem einen Einkommensrechner nutzen können, um zu ermitteln, ob und wie die Beitragsentlastung für Sie wirken wird.


In diesem Schreiben möchte ich kurz auf die Grundzüge des Beitragsrechts eingehen (1.) und die bereits erfolgten landesgesetzlichen Befreiungsschritte (2.) voranstellen, bevor ich auf die neuen Regelungen des Brandenburg-Pakets (3.) eingehen werde.


Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf Kindertagesstätten (Krippen, Kindergärten und Horte). Sie gelten aber auch für die Kindertagespflege, d. h. auch dort greifen die neue gesetzliche Ausweitung der Elternbeitragsfreiheit und die Höchstbeitragsgrenzen.


Wohnen Sie nicht im Land Brandenburg, besucht Ihr Kind aber eine brandenburgische Kita, greift die Beitragsentlastung leider nicht automatisch, sondern für diese Fälle gelten Sonderregelungen, die das Maß dessen, was hier erläutert werden kann, übersteigt. Bitte nutzen Sie in diesem Fall die FAQ bzw. fragen Sie bitte bei Ihrem Kita-Träger nach.

 

Volker-Gerd Westphal

Hier finden Sie die ausführlichen Informationen:

Download
Elternbeitragsentlastung 2023 - 2024 im Rahmen des Brandenburg-Pakets
Schreiben des MBJS vom 21.12.2022
Elterninformation_MBJS.pdf
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